Business > Leihhonorar


 
Krizz

Hallo,
eine Handarbeitszeitschrift möchte einige meiner Modelle veröffentlichen. Jetzt soll ich ständig ein Leihhonorar nennen, dass ich dafür haben möchte.

Kennt sich jemand von Euch damit aus? Was kann man denn dafür verlangen?

LG Kristin

Krizz 10.06.2008 20:36

 
hoert

wollen die die modelle auch zum nachmachen anbieten oder "NUR" abbilden (also ohne anleitung)?
im ersten fall würdest du wahrscheinlich dein urheberrecht verlieren,
so ging es mir als mein buch veröffentlicht wurde,
alle darin gezeigten karten kann ich nicht mehr verkaufen da die rechte an den verlag übergegangen sind

google doch mal, vielleicht findest du ja was
wünsch dir ein gutes händchen beim verhandeln ;-)

hoert 10.06.2008 23:26

 
Krizz

Hallo,
die verschiedenen Modelle sollen auch mit Anleitung abgebildet werden.
Werde 'mal ein wenig Googlen.

LG Kristin

Krizz 11.06.2008 07:16

 
ranipink

...dann würde ich an Deiner Stelle auf jedenfall ein Honorar verlangen :-)

ranipink 11.06.2008 09:41

 
Krizz

Ich weiß nur nicht in welcher Höhe.....und dachte vielleicht hat hier schon mal jemand sowas gemacht.

Krizz 11.06.2008 19:58

 
hoert

leider nicht
runterhandeln können sie dich ja immer noch, oder, also ja nicht unter wert verkaufen?
wie gesagt, ich würde erst mal klären, ob du dann deine täschchen noch verkaufen darfst,
vielleicht kannst du auch mal bei
werweisswas gucken, vielleicht kennt sich da jemand aus

hoert 11.06.2008 20:24

 
Daria-86

Hm nur mal so ne Idee, aber vielleicht kann dir jemand bei Dawanda sagen, was du da verlagen kannst? Die kennen sich evtl damit aus?
Ich hätte da selber keinen Schimmer, was angebracht ist.

Sollen die von der Zeitschrift dir doch ein Angebot machen?!

LG Sabine

Daria-86 11.06.2008 21:37

 
superbunt

achte auf jeden fall darauf, dass das urheberrecht bei dir bleibt. da von leihhonorar die rede ist, glaube ich aber, dass das wohl so ist.
wenn du unsicher bist, lass dir doch ein angebot machen wie sabine schon sagt. zeitschriften haben oft eh feste sätze.

viel glück und viel erfolg : )

superbunt 12.06.2008 08:57

 
filzregen

Liebe Kerstin,
meiner Erfahrung nach kann man auch nur die Rechte für den Erstabdruck (mit Anleitung) verkaufen, die Urheberrechte würden bei Dir bleiben und auch das Recht für weiteren Abdruck in anderen Medien...
Sonst kann ich nur superbunts Aussage unterstreichen, die Blätter haben feste Sätze für Seite /Bild...und nicht zu vergessen gibt es manchmal auch einen Honorarsatz für die Idee.
Viel Erfolg!
Suanne

filzregen 12.06.2008 10:02

 
Stine

Herzlichen Glückwunsch, Kristin!
Kann deine Fragen leider nicht beantworten, wollte aber sagen, dass ich das alles sehr spannend finde! Halte uns doch bitte auf dem Laufenden, wie es sich entwickelt!
LG,
Stine

Stine 12.06.2008 12:32

 
TagTraum

Liebe Kerstin,

das Urheberrecht ist personengebunden, bleibt also immer beim Urheber. Es kann nicht abgetreten oder verkauft werden. Verkaufen kann man das Nutzungsrecht. Und zwar kann und sollte man da ganz genau definieren, wie weit das Nutzungsrecht gehen soll und das wirkt sich auch auf das Honorar aus. Bei Fotos z. B. ist das so: Soll das Foto nur einmal in z.B. einer Broschüre abgedruckt werden, kostet das weniger, als wenn es auch noch auf einem Flyer eingesetzt wird. Wenn diese Broschüre nur regional verteilt wird, ist das auch wieder billiger als z.B. deutschlandweit. Man kann Nutzungsrechte auch zeitlich begrenzen, z. B. bei der Darstellunng im Internet. Dann muss das Foto nach der vereinbarten Dauer vom Netz genommen werden.
Was man nie machen sollte (oder nur für gaaanz viel Geld ;-)): das uneingeschränktes Nutzungsrecht abtreten. Dan kann man selber nämlich mit dem Foto - oder in diesem Fall mit der Anleitung - nichts mehr machen. Man kann nur verlangen, dass der Name des Urhebers genannt werden muss. Das kann man meines Wissens aber immer. Wie man das jetzt auf eine Handarbeitsanleitung übertragen kann, das weiß ich nicht. Kenne mich nur ein bisschen im Grafik-/Fotobereich aus. Auf jeden Fall: im Vertrag genau festhalten, was Du willst.

Viele Grüße,
Katja

TagTraum 12.06.2008 13:43

 
frolleinwunder

ich hab dir ja schon geschrieben, kann mich katja nur anschliessen.
also entweder es gibt ordentlich geld, denn mit dem abdruck deiner anleitung ist ja das nutzungsrecht gegeben.

oder du überlegst dir z.b. selber, ob du nicht die anleitung verkaufst. ich weiss nicht wie rentabel das ist, aber mir fällt auf, dass einige auf dawanda ganz gut ihre anleitungen als sogenanntes e-book verkaufen.(stitches by stella luna z.b.)

bei fragen dazu kannst du dich gerne an mich wenden.

frolleinwunder 13.06.2008 09:06

 
superbunt

du kannst ja beides machen, der zeitschrift wie katja sagt eingeschränktes, also genau festgelegtes nutzungsrecht verkaufen und auch noch wie frolleinwunder sagt, die anleitung selbst verkaufen.

also los und mach deine entwürfe zu gold : ))

superbunt 13.06.2008 12:12

 
Krizz

Hallo,
das mit dem zu Gold machen klingt gut...
Meine Anleitungen selbst verkaufen? Hm, das wäre auch eine gute Möglichkeit.
Aufgeschrieben habe ich ja schon viele Anleitungen, müßte ich nur noch 'mal überarbeiten.
Danke für die guten Tipps - hat mir alles schon gut bei meiner Entscheidung geholfen.
LG Kristin

Krizz 13.06.2008 18:23


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